Allgemeine Geschäftsbedingungen SEHQUENZ
Stand: 19.12.2024

1. Geltungsbereich | Vertragspartner
1.1 Diese Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung auf alle Angebote und Leistungen
– auch zukünftige – gegenüber Unternehmern (im Weiteren „Kunde“) die wir, die NOZ Digital GmbH,
Fördestraße 20, 24944 Flensburg unter unserer Marke „SEHQUENZ“ erbringen, soweit nicht durch
schriftliche Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie gelten auch für den Fall, dass ein Dritter für den Kunden den Vertrag mit uns schließt.


1.2 Dem Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur
gültig, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist,
muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.


1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen
einschließlich Beratungsleistungen, Redaktionsleistungen, Marketingleistungen sowie für die
Produktion von stehenden und bewegten Bildern, u.a. Werbe- und Imagefilmen, Liveübertragungen,
Interviews, Animationen und Fassadenprojektionen. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem
den Kunden unterbreiteten Einzelangebot.

2. Angebote | Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation unserer Dienstleistungen
auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits, sondern einen
unverbindlichen Online-Katalog dar.


2.2 Verträge kommen mit unserer Bestätigung der Bestellung des Kunden zustande. Unsere
Auftragsbestätigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail). Weicht unsere
Auftragsbestätigung von einer Bestellung des Kunden ab, kommt der Vertrag zu den Bedingungen
unserer Bestätigung zustande, sofern der Kunde dieser nicht binnen drei Tagen nach Erhalt
widerspricht. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn wir mit der Ausführung unserer Leistungen
beginnen.


2.3 Vorleistungen, die wir im Rahmen der Erstellung eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringen
(z.B. Workshops), können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zum Abschluss
eines Vertrages kommt.

3. Leistungsumfang | Auftragsabwicklung | Leistungsänderungen
3.1. Die Beschaffenheit und der Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus unserer
Auftragsbestätigung, ergänzend – und nur soweit dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart
wurde – aus Präsentationen und gemeinsam erstellten Leistungskatalogen. Nachträgliche Änderungen
eines vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


3.2 Alle Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen dar. Wir schulden insoweit keinen Erfolg.


3.3 Unsere Leistungen sind vom Kunden binnen 5 Werktage nach Übergabe zu überprüfen und
freizugeben. Dies gilt insbesondere und ohne dass die folgende Aufzählung abschließend ist für Ideen,
Konzepte, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, elektronische Dateien, Drehorte, Schauspieler.

Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb der Frist nach Satz1 gelten die Leistungen und
Produktionsbedingungen als vom Kunden genehmigt.


3.4 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Leistung im
Einzelfall erhält der Kunde sämtliche von uns erbrachten Leistungen in elektronischer Form auf einem
handelsüblichen Datenträger oder zum Download bereitgestellt.


3.5 Sollen Teile der Leistungen auf Wunsch des Kunden von Dritten erbracht werden, obliegt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung stets dem Kunden die Koordinierung unserer und der
Leistungen des Dritten, um die Übereinstimmung mit den konzeptionellen Erfordernissen zu
gewährleisten.


3.6 Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfanges sind wir betreffend die Erfüllung unserer Leistungen
in der Gestaltung frei.


3.7 Soweit der Kunde eine Änderung betreffend die Art oder den Umfang der vereinbarten Leistungen
begehrt, werden wir kostenpflichtig auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden
prüfen, ob die begehrte Änderung durchführbar ist und welcher Aufwand dabei entsteht. Wir informieren
den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, welche Kosten und Abweichungen hinsichtlich eines
vereinbarten Leistungs-/Liefertermins durch die Änderungswünsche entstehen. Eventuell vereinbarte
Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit der Prüfung des Änderungsbegehrens sowie
um die Zeit, die wir benötigen, um nach einer Unterbrechung die Wiederaufnahme der Arbeiten zu
organisieren und die notwendigen Ressourcen wieder zur Verfügung zu stellen. Kann die vom Kunden
gewünschte Änderung umgesetzt werden, beauftragt der Kunde diese binnen einer Frist von 5
Werktagen nach Mitteilung der Kosten und Umfang der Abweichungen. Erteilt der Kunde binnen dieser
Frist keinen Auftrag, setzen wir die Leistungserbringung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen
fort.

4. Termine | Fristen
4.1 Termine und Fristen für die Erbringung unserer Leistungen oder bestimmter Teile davon sind
grundsätzlich unverbindlich, außer diese zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich und mindestens
in Textform als verbindlich vereinbart worden.


4.2 Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf Hinderungsgründe zurückzuführen, die nicht
von uns zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt), ruhen die gegenseitigen
Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Vereinbarte Termine/Fristen
verschieben sich für die Dauer des Hindernisses ergänzt um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
Können wir der Erbringung unserer Leistungen nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufnehmen,
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


4.3 Befinden wir uns mit der Erbringung unserer Leistungen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag
nur zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch eine Frist
von 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines
Mahnschreibens bei uns.

5. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
5.1 Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und sind bestrebt, auftretende Probleme in
der Zusammenarbeit einvernehmlich im Interesse einer Fortsetzung der Zusammenarbeit zu lösen.
Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der
anderen Vertragspartei fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie
dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Der Kunde unterstützt uns im erforderlichen Umfang bei der Erfüllung unserer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Hierzu gehört insbesondere, dass uns der Kunde
§ zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Daten und sonstigen Materialien
bereitstellt, die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind,
§ notwendige Zustimmungen Dritter, z.B. bei Aufzeichnungen oder Abbildung natürlicher
Personen einholt,
§ Stromzuleitungen und Generatoren bereitstellt, sofern im Umfeld von 50m kein geeigneter
Anschluss verfügbar ist,
§ erforderliche Podeste, Arbeitsbühnen, Steiger und Kräne bereitstellt und
§ über alle Umstände in Kenntnis setzt, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung
sind, auch wenn diese erst während der Leistungserbringung bekannt werden.


5.3 Der Kunde versichert, die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auf die für die
Leistungserbringung erforderlichen Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte
geprüft zu haben. Der Kunde versichert, dass an den Unterlagen keine wie auch immer gearteten
Rechte Dritter bestehen, die dem Leistungserfolg entgegenstehen.


5.4 Werden wir anlässlich einer Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen von einem
Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so wird der Kunde
§ uns bei der Abwehr der Ansprüche des Dritten im erforderlichen Umfang unterstützen und
§ uns von allen Ansprüchen des Dritten freistellen, einschließlich der angemessenen Kosten einer
erforderlichen rechtlichen Vertretung.


5.5 Sind wir durch nicht vertragsgemäße Mitwirkungsleistungen an der Erbringung der geschuldeten
Leistungen gehindert, werden wir den Kunden darauf hinweisen und diesen zur ordnungsgemäßen
Erbringung der erforderlichen Mitwirkung auffordern. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht
gleichwohl nicht, sind wir für etwaige sich daraus ergebenden Leistungsmängel nicht verantwortlich.
Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der nicht vertragsgemäßen Mitwirkung zuzüglich
einer angemessenen Wiederanlauffrist.


5.6 Wir sind berechtigt, dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen, die uns durch
ungenügende oder nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen entstehen,
insbesondere bei unrichtigen, ungenügenden, fehlenden oder nachträglich geänderten Informationen.
Wir werden den Kunden rechtzeitig auf die zu erwartenden Mehrkosten hinweisen.


5.7 Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6. Vergütung | Abrechnung | Kostenvoranschläge
6.1 Die Vergütung von Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Haben wir mit dem
Kunden eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf eine Vorauszahlung und auf
angemessene Abschlagszahlungen. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, werden wir die
erbrachten Leistungen auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten abrechnen, die mit einer Genauigkeit
von 0,25 Stunden geführt werden.


6.2 Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnen wir vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung und gegen Nachweis die uns entstandenen sonstigen Kosten (Fahrtzeit, Fahrtkosten,
Übernachtung, Spesen) sowie Zuschläge für etwaige Arbeiten außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag
bis Freitag, 08:00 bis 17.00 Uhr).


6.3 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Beträge
verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.4 Etwaige weitere Kosten, z.B. GEMA-Gebühren, Abgaben an die Künstlersozialkasse, Kosten für die
Anmietung und Ausstattung von Locations, Kosten für Layout, Satz, Reprografie, Druck, Archivierung
und Speicherung in Online-Medien trägt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Kunde.


6.5 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen vom
Ausgleich der offenen Rechnungsbeträge sowie einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu
machen. Für den Fall, dass gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wurde, sind wir berechtigt, die Ausführung unserer Leistungen einzustellen. Dies gilt dann nicht,
wenn der Kunde uns rechtzeitig Sicherheiten in Höhe der vollständigen Vergütung aller erbrachten und
noch zu erbringenden Leistungen zur Verfügung stellt.


6.6 Ist zwischen uns und dem Kunden die Zahlung der Vergütung in Raten vereinbart worden, so
behalten wir uns für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die
sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.


6.7 Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, gleich
aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der
Hauptforderung zu verrechnen.


6.8 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wünscht der Kunde eine verbindliche
Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in welchem die zu erbringenden
Leistungen im Einzelnen aufzuführen und zu bepreisen sind. Wir sind an einen solchen
Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Wird aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt und ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten
die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 % übersteigen, werden wir den Kunden auf die
höheren Kosten hinweisen. Die Mehrkosten gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht
binnen einer angemessenen Frist, längstens jedoch 2 Wochen nach Mitteilung der Mehrkosten in
Textform widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Eine
Kostenüberschreitung von weniger als 20 % gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen unserer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen vor.

8. Urheberrechte | Kennzeichnung
8.1 Mit vollständiger Zahlung der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung übertragen wir dem
Kunden die Nutzungsrechte an den von uns gelieferten Werken einschließlich der Medien, in denen
diese verkörpert sind (insbesondere Texte, Bilder, Filme, Töne etc.) und zwar zeitlich, örtlich und
inhaltlich in dem für den vereinbarten Leistungserfolg erforderlichen Umfang. Die Nutzungsrechte
werden für alle zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistung bekannten Nutzungsarten eingeräumt.


8.2 Wir versichern dem Kunden, an denen von uns gelieferten Werken die erforderlichen
Verwertungsrechte zu besitzen und anlässlich der Herstellung und der Übertragung nach Ziffer 8.1 und
der Nutzung durch den Kunden die Urheber- und sonstigen Verwertungsrechte Dritter nicht zu verletzen.


8.3 Wir sind berechtigt sämtliche Rechte, in dem Umfang, wie dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist,
auch an Dritte zu übertragen.

8.4 Wir stellen den Kunden von allen gegen ihn erhobenen Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von
Urheber- und sonstigen Verwertungsrechten einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen
Rechtsverteidigung vollständig und unbedingt frei.


8.5 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform behalten wir uns die Rechte an den für
den Kunden erstellten Werken vor, die zur Leistungserbringung im Umfang des jeweiligen Auftrags
erforderlich sind, insbesondere aber das Recht zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder
Verfügbarmachung der Werke sowie die Aufbewahrung und Speicherung in digitalisierter Form in
Datenbanken zum Vorhalt und zur Übermittlung.


8.6 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform ist der Kunde nicht berechtigt, die ihm
übertragenen Rechte weiter zu übertragen (Verbot der Unterlizenzierung).


8.7 Änderungen sowie Bearbeitungen unserer Leistungen und/oder eine Ausdehnung der Nutzung der
für den Kunden erstellten Werke über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinaus bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung in Textform. Auch das Buyout des bei der
Produktion entstandenen Rohmaterials bedarf einer gesonderten Einwilligung.

9. Konzeptschutz | Ideenschutz
9.1 Erbringen wir (auch anlässlich der Erstellung eines Kostenvoranschlages) konzeptionelle und/oder
gestalterische Leistungen für den Kunden, gelten für diese Leistungen auch dann diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, wenn ein anschließendes Vertragsverhältnis nicht zustande kommt.


9.2 Unsere konzeptionellen und/oder gestalterischen Leistungen unterliegen dem Schutz des
Urheberrechtsgesetzes, soweit dessen Anwendungsbereich eröffnet ist. Eine Nutzung dieser
Leistungen bedarf in diesem Fall unserer ausdrücklichen Einwilligung in Textform.


9.3 Enthalten unsere konzeptionellen und/oder gestalterischen Leistungen Ideen, für die der
Anwendungsbereich des Urheberrechtes wegen einer fehlender Schöpfungshöhe noch nicht eröffnet
ist, gelten diese gleichwohl als geschützt. Dies gilt insbesondere für Elemente, die dem beabsichtigten
Werk eine unverwechselbare Prägung geben, für Schlagwörter, Slogans, Grafiken und Illustrationen.
Dem Kunden ist es vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform nicht gestattet, diese
Ideen zu nutzen oder zu verwerten oder dies durch Dritte geschehen zu lassen, sofern es nicht zum
Abschluss eines Vertrages mit uns kommt.

10. Kennzeichnung | Referenz
10.1 Wir sind berechtigt, auf allen für den Kunden erbrachten Leistungen in angemessener Weise und
ohne das der Vertragszweck gefährdet wird, einen Hinweis auf unsere Urheberschaft anzubringen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, solche Hinweise zu entfernen. Ein Vergütungsanspruch des Kunden für die
Kennzeichnung besteht nicht.


10.2 Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen sowie Name und Logo des Kunden auf
unseren Internetseiten, Pressemitteilungen und Werbeträgern abzubilden. Widerspricht der Kunde einer
solchen Nennung in Textform, werden wir die Angaben zum Kunden von unseren Internetseiten und
Werbeträgern entfernen. Wir sind jedoch berechtigt, bereits herstellte Werbemittel (z.B. Kataloge)
aufzubrauchen.

11. Rücktritt | Stornierung
11.1 Alle Leistungen, die dem Kunden vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind von diesem
zu vergüten, gleich, ob dieser sie auch tatsächlich nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der
Vergütung aufgrund fehlender Nutzung ist ausgeschlossen.

11.2 Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, werden wir uns
bemühen, dem Kunden für die Erbringung unserer Leistungen einen anderen Termin anzubieten.
Können wir dem Kunden keinen Ausweichtermin anbieten, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung wie folgt:
§ Absage unter Einhaltung einer Frist von mindestens 1 Monat vor Leistungsdurchführung –
Zahlung von 25 % der vereinbarten Vergütung;
§ Absage unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen vor Leistungsdurchführung –
Zahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung;
§ Absage unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Tagen vor Leistungsdurchführung –
Zahlung von 75 % der vereinbarten Vergütung.


11.3 In allen anderen Fällen sowie im Fall einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden gilt §
648 BGB.

12. Untersuchung | Gewährleistung | Garantien
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen nach deren Bereitstellung
unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen und festgestellte Mängel innerhalb von 7
Werktagen uns gegenüber anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind durch den Kunden binnen 7 Werktagen
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat in Textform zu erfolgen und muss eine
aussagekräftige Beschreibung des Mangels enthalten. Bei nicht frist- oder formgemäßer Mängelanzeige
gelten unsere Leistungen als durch den Kunden genehmigt.


12.2 Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mangelrüge werden wir einen angezeigten Mangel
binnen angemessener Frist beheben. Kommen verschiedene Arten der Nacherfüllung in Betracht, steht
uns das Recht zu, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Der Kunde wird uns bei der Mangelfeststellung
und -beseitigung in dem dafür erforderlichen Umfang unterstützen.


12.3 Ein Recht auf Rücktritt bzw. fristlose Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen oder Minderung
steht dem Kunden erst dann zu, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen der
Nachbesserung und die anschließende Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Mängelrechte setzen
die dreimalige erfolglose Nachbesserung mit entsprechender Fristsetzung voraus.


12.4 Wir sind berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für uns mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

13. Haftung | Haftungsbeschränkung
13.1 Es obliegt dem Kunden, die von ihm beauftragten Leistungen vor ihrer Nutzung auf deren rechtliche
Zulässigkeit hin zu prüfen. Dies schließt insbesondere die Prüfung der strafrechtlichen,
urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und kennzeichnungsrechtlichen
Zulässigkeit ein. Wir haften nicht für Inhalte, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden,
einschließlich für Texte, Inhalte und Formate. Für den Fall, dass wir wegen eines rechtlichen Verstoßes
der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder freigegebenen Leistungen von einem Dritten in
Anspruch genommen werden, stellt uns der Kunde von den geltend gemachten Ansprüchen vollständig
und unbedingt frei. Der Freistellungsanspruch erfasst auch die angemessenen Kosten einer
notwendigen Rechtsverteidigung.


13.2 Wir haften dem Kunden gegenüber für vorsätzliche und grob fahrlässig versursachte Schäden.
Ferner haften wir für die einfach fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Unsere Haftung ist in diesem Fall jedoch summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren
Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Wir haften nicht für die leicht
fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten, einschließlich
Folgeschäden, z.B. aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen und Daten
oder aus sonstigen Verlusten.


13.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandenseins
eines Leistungserfolges oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB, sowie bei
Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz.


13.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien.

14. Datenschutz | Geheimhaltung
14.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten (Name, Beruf, Ansprechpersonen, Geschäftsanschrift
und sonstige Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zum Zwecke der Vertragserfüllung und
Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b)
DS-GVO. Nähere Informationen zum Umgang mit den Daten erteilen wir unter
https://www.sehquenz.de/datenschutz.


14.2 Beide Vertragsparteien sind während der Dauer der Zusammenarbeit und für die Dauer von 3
Jahren nach dem Ende des letzten Einzelvertrages verpflichtet, über Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, über als vertraulich bezeichnete Informationen
und über Informationen, die erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind und die ihnen im Zusammenhang
mit den vertragsgegenständlichen Leistungen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, nur für die
Zusammenarbeit verwenden, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen
Vertragspartei Dritten zugänglich zu machen und angemessene Vorkehrungen zu treffen, um einen
Zugriff Dritter auf diese Informationen zu unterbinden.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders vereinbart ist oder gesetzlich
zwingend längere Verjährungsfristen vorgeschrieben sind, verjähren sämtliche Ansprüche aus diesem
Vertrag und den hierunter vereinbarten Einzelverträgen innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem
Zeitpunkt des Eintritts derjenigen Umstände, die zur Entstehung des Anspruchs geführt haben. Bei
Ansprüchen aufgrund von Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist abweichend fünf (5) Jahre.


15.2 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen
Vertragsabrede.


15.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei ist keine Vertragspartei
berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag
auf Dritte zu übertragen. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.


15.4 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine
Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die ihm
zustehenden Ansprüche aus einer mangelhaften oder unfertigen Leistung resultieren.


15.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die unter Bezugnahme auf diese geschlossenen
Einzelverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Flensburg.


15.6 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so bleibt hiervon die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige, dem mit der
unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahekommende Bestimmung zu ersetzen; Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.